Psychotherapie ist eine Regelleistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Sie kann beantragt werden, wenn nach festgelegten Diagnosekriterien eine Störung
festgestellt werden kann, unter der Sie im Alltag leiden und durch die Sie sich beeinträchtigt fühlen.
Häufige Erkrankungen sind Depressionen, Angststörungen, Trauma-Folge-Störungen, Zwänge, Essstörungen, schwierige Anpassung an körperliche Erkrankungen, komplizierte
Trauer.
Nach der Reform der psychotherapeutischen Versorgung vom April 2017 finden vor Beginn der Therapie 1 bis 3 Termine der Psychotherapeutischen
Sprechstunde statt. Diese dient zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung und Empfehlung einer weiteren Behandlung oder Beratung. Ihre Durchführung ist auch die Voraussetzung für die
Beantragung einer Psychotherapie. Dabei ist es nicht notwendig, die Therapie bei der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten zu beantragen, bei der/dem die Abklärung in der Psychotherapeutischen
Sprechstunde erfolgte. Sie erhalten nach dem letzten Gespräch zwei Informationsblätter zu Ihrer Teilnahme an der Psychotherapeutischen Sprechstunde.
Patienten/innen, die sich in einer akuten Krisensituation befinden, ohne dass eine schwerwiegende seelische Störung besteht, können dann eine
Akutbehandlung mit bis zu 12 Terminen in Anspruch nehmen.
Vor Beginn einer Psychotherapie finden 2 bis 4 probatorische („Probe“) Sitzungen statt. Danach kann eine Kurzzeittherapie (12 bis
24 Therapiestunden) oder eine Langzeittherapie (60 Therapiestunden) beantragt werden. Vorherige Stunden der Akutbehandlung werden
darauf angerechnet.
Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
Absage vereinbarter Termine: Sitzungstermine, die nicht wahrgenommen werden, müssen mindestens 2 Werktage vorher abgesagt werden (persönlich, telefonisch, auf dem
Anrufbeantworter oder schriftlich). Andernfalls wird unabhängig vom Grund der Verhinderung ein Ausfallhonorar von 30 Euro privat in Rechnung gestellt.
Ich arbeite überwiegend mit den Behandlungsmethoden der kognitiven Verhaltenstherapie, ergänzt durch Entspannungs- und hypnotherapeutische Verfahren, Schematherapie
und gegebenenfalls psychoonkologische Interventionen.
Die Behandlung erfolgt als Einzeltherapie, wo erforderlich und von Ihnen gewünscht mit der Einbeziehung von Angehörigen.
Therapie findet nicht nur in der Praxis statt. Falls der Aufbau von Aktivitäten wichtig ist, Patientinnen mit Kleinkindern kommen, Achtsamkeitsübungen in der Natur durchgeführt werden, etc...
dann kann stundenweise Therapie als "walk & talk" durchgeführt werden. Zur Angstbehandlung werden angstbesetzte Situationen aufgesucht.
Psychotherapie ist Hilfe zur Selbsthilfe: Als Patient / Patientin übernehmen Sie in der Psychotherapie immer eine aktive Rolle, etwa in der Festlegung der Therapieziele und der Umsetzung von
Veränderungen. Dies erfordert auch ein Fortführen und Ausprobieren besprochener Inhalte zwischen den Therapiesitzungen.